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Fondspolice – der Altersarmut vorbeugen! Vermögen anlegen/aufbauen
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Lassen Sie sich doch einfach unverbindlich von unseren Spezialisten beraten! Cyberversicherung für Gewerbekunden
Digitales Arbeiten und die tägliche Nutzung von E-Mails sind heute selbstverständlich.
Die Sicherheit von Daten und IT-Systemen ist dabei entscheidend. Doch jedes vierte mittelständische Unternehmen in Deutschland ist bereits Opfer eines Angriffs auf die eigene IT-Infrastruktur geworden – Tendenz steigend. Der finanzielle Schaden beträgt dabei durchschnittlich über 40.000 Euro. Ob sogenannte Denial-of-Service-Attacken, die ganze IT-Infrastrukturen lahmlegen, Betrugsmaschen wie „Fake President“ oder der Missbrauch sensibler Daten durch ausgeschiedene Arbeitnehmer – die IT-Landschaft ist ein Einfallstor für Kriminelle, die Ihren unternehmerischen Erfolg bedrohen. Eine CYBER-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Cyberschadens und ersetzt Vermögensschäden, die sich aus Informationssicherheitsverletzungen ergeben.
Lassen Sie sich doch einfach unverbindlich von unseren Spezialisten beraten! E-Bike Versicherung: Immer sicher unterwegs E-Bikes liegen im Trend: Mit Motorunterstützung lassen sich Strecken schneller und bequemer zurücklegen. Was beim Thema E-Bike und Versicherung zu beachten ist, erklären wir: Welches Modell braucht welche Poliche? Wie können Besitzer sich gegen Diebstahl oder Schäden am Elektrofahrrad absichern? Und was passiert, wenn Sie beim Fahren mit Ihrem E-Bike selbst einen Unfall verursachen? Teilweise gelten ähnliche Regeln wie für Fahrräder - aber nicht immer. Bei der Versicherung ist allerdings nicht die Optik entscheidend, sondern um welchen Typ E-Bike es sich genau handelt. Häufig werden die Begriffe E-Bike und Pedelec synonym verwendet, was irreführend ist. Bei der Abgrenzung sind Maximalgeschwindigkeit und Funktionsweise des Motors entscheidend. Lassen Sie sich doch einfach unverbindlich von unseren Spezialisten beraten!
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in die Biometrie-Vorsorge macht bAV noch wertvoller!
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bringt viele neue Regeln für die betriebliche Altersversorgung - das bedeutet aber auch neue Chancen für Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV)! Vor allem kleine und mittlere Betriebe, die das Thema betriebliche Altersversorgung bislang weniger im Blick hatten, benötigen jetzt Beratung. Dafür sorgt u.a. der verpflichtende AG-Zuschuss in Höhe von 15%. Diesen Anspruch werden zunehmend mehr Arbeitnehmer geltend machen. Möglichst einfache und praktikable Lösungen sind jetzt in der Beratung zum Arbeitgeberzuschuss gefragt. Nutzen Sie unsere Empfehlungen. Nutzen Sie die Kombination aus AG-Zuschuss und weiterer freiwilliger Entgeltumwandlung.
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Lassen Sie sich doch einfach unverbindlich von unseren Spezialisten beraten! Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung – die Körper-Schutz-Police!
Vielen bleibt der Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt. Zur Absicherung der Arbeitskraft ist eine Berufsun-fähigkeitsversicherung immer die erste Wahl. Nur: Viele Menschen können oder wollen eine solche aus verschiedensten Gründen nicht abschließen. In Berufsgruppen (bspw. Maler, Krankenschwester, Dachdecker und Friseurin) ist das Berufsun-fähigkeitsrisiko hoch und das Einkommen oft gering. Eine angemessene Berufsunfähigkeitsabsicherung können oder wollen sich viele nicht leisten. Zudem können viele Menschen mit Vorerkrankungen keine BU-Vorsorge mehr abschließen. In diesem Fall bietet die Körper-Schutz-Police einen einzigartigen, leistungsstarken Schutz. Bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit zahlt sie eine monatliche Rente und bei Eintritt einer schweren Krankheit (Dread Disease) eine einmalige Kapitalleistung. Die Körper-Schutz-Police bietet auch Berufs-gruppen,die sich bisher lediglich gegen Erwerbsunfähigkeit absichern konnten, wie z. B. Hausfrauen/-männer, Profisportler, Künstler, Musiker und Schauspieler einen attraktiven Kompaktschutz zum günstigen Beitrag
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Eigenschadenversicherung für Unternehmen Arbeitgeber übertragen ihren Mitarbeitern Verantwortung und Ent- scheidungsbefugnisse. Doch wer haftet, wenn Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Vollmachten dem Unternehmen fahrlässig Vermögensschäden zufügen? Von einem Mitarbeiter falsch bestellte und speziell für das bestellende Unternehmen angefertigte Waren werden vom Lieferanten nicht zurückgenommen. Fehlerhafte Eingaben eines Mitarbeiters in das Lohnbuchungssystem führen zu überhöhten Bonuszahlungen/ Gratifika-tionen, die infolge von Verjährung nicht mehr zurückgefordert werden können. Ein Mietvertrag über Gewerberäume wird nicht rechtzeitig gekündigt und nicht mehr genutzte Räumlichkeiten müssen bis zum nächsten Kündigungstermin weiter bezahlt werden. Aufbauend auf die Erfahrung vieler Jahrzehnte bietet nun ein namhafter Versicherer eine Vermögens-Eigenschadenversicherung für Unternehmen an. Die Eigenschadenversicherung greift also dort, wo die marktüblichen D&O-, Vertrauensschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtver-sicherungen an ihre Grenzen stoßen.
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Klima im Wandel - Die Absicherung gegen Elementarschäden wird immer wichtiger!
Der Klimawandel stellt Privathaushalte zunehmend vor finanzielle und existenzielle Probleme. Immer häufiger erreichen uns dramatische Bilder von erschütternden Ereignissen, wie z. B. katastrophalen Überschwemmungen. Insbesondere die Absicherung gegen die erweiterten Elementargefahren ist in vielen Fällen durch Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur unvollständig oder gar nicht abgedeckt. Somit sind die wenigsten Haushalte in diesem Bereich adäquat abgesichert.
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Elementarereignisse - Existenzbedrohung für Firmen
Naturgefahren wie Stürme oder Starkregen können erhebliche Schäden an Geschäftsgebäuden, Produktionsstätten, Lagerräumen oder Transport-systemen verursachen. Auch das Risiko von Personenschäden besteht. Sowohl Sach- als auch Personenschäden können dabei schwerwiegende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.
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Die oben aufgeführten Themen sind so aufbereitet, dass sie nur zur ersten Information dienen. Sie ersetzen keinesfalls eine ausführliche Beratung!
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